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Ist Firmenbekleidung steuerlich absetzbar?
Wann Firmenbekleidung als Betriebsausgabe gilt, wann Ihre Mitarbeitenden geldwerte Vorteile versteuern müssen und welche Punkte Sie beachten sollten.
März 2026 · Lesezeit: 5 Min.
Firmenbekleidung ist in vielen Branchen Standard – als Werbeträger, als Schutzkleidung oder als Element der Corporate Identity. Aus steuerlicher Sicht ist die Behandlung jedoch nicht immer eindeutig. Wir geben einen ersten Überblick. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung – sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Was zählt als Firmenbekleidung?
Steuerlich relevant ist die Frage, ob es sich um typische Berufskleidung handelt. Das ist Kleidung, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich der beruflichen Nutzung dient – also nicht im Privatleben getragen wird oder werden kann.
- Klassische Beispiele: Maler-Latzhose, Arzt-Kittel, Sicherheitsschuhe S3
- Auch dazu zählt Kleidung mit dauerhaft angebrachtem Firmenlogo (z. B. gestickt)
Wann ist es Betriebsausgabe?
Anschaffungs- und Reinigungskosten typischer Berufskleidung sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber abzugsfähig. Auch die Kosten für die Veredelung (Sticken, Drucken) zählen dazu, sofern sie das Logo dauerhaft auf der Kleidung anbringen.
Geldwerter Vorteil für Mitarbeitende?
In der Regel entsteht kein geldwerter Vorteil, wenn:
- die Kleidung typische Berufskleidung ist (z. B. Arbeitskleidung mit Firmenlogo),
- sie im überwiegenden betrieblichen Interesse zur Verfügung gestellt wird,
- und nach Ausscheiden des Mitarbeitenden zurückgegeben wird oder unbrauchbar ist.
Bei „normaler" Bekleidung mit Firmenlogo (z. B. ein hochwertiges Polohemd) kommt es auf den Einzelfall an. Hier hilft die Steuerberatung weiter.
Was Sie dokumentieren sollten
- Rechnung mit Logo-Hinweis – damit erkennbar ist, dass die Kleidung mit Firmenlogo veredelt wurde.
- Mitarbeiter-Liste mit ausgehändigten Stücken (auch für Versicherungen sinnvoll).
- Pflege- und Rückgabe-Vereinbarung bei hochwertigen Stücken.
Tipp aus der Praxis
Wir vermerken auf jeder Rechnung explizit die Veredelung („Logo-Stickerei: Firmenname"). Damit ist gegenüber dem Finanzamt klar dokumentiert, dass es sich um typische Firmenbekleidung handelt – und nicht um privat tragbare Streetwear.
Sie haben Fragen zu konkreten Stücken? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zur richtigen Auswahl und Veredelung.