Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen von Greenwood Work gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lieferant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mit Erteilung der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungssumme ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Lieferverzögerungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.
§ 5 Veredelte Ware
Bei individuell veredelter Ware (Stickerei, Druck, Lasergravur) ist eine Rücknahme ausgeschlossen, sofern die Veredelung gemäß Auftrag korrekt ausgeführt wurde. Der Kunde verpflichtet sich, die Druckdatenfreigabe sorgfältig zu prüfen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 8 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hösbach.
Hinweis: Dieser AGB-Platzhalter muss vor Live-Schaltung mit anwaltlicher Beratung individualisiert werden.